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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Maculata.de
Allgemeine
Geschäftsbedingungen / AGB des Fotodesigner
(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
Informationen über die AGBs
Alle unsere Kunden werden auf unsere AGBs
hingewiesen. Liest sich ein Kunde diese nicht ordnungsgemäß durch, und entstehen
dadurch Missverständnisse, so trägt der Kunde diese zu seinen Lasten. Ein
Regressanspruch im falle eines Missverständnisses von Seiten eines
Vertragpartners, haftet dieser für seine Aussagen gegenüber seines
Personenkreises.
Stand:
08.09.2008
I.
Allgemeines
1. Die
nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotodesigner erteilten Aufträge. Sie
gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotodesigner hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,
elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II.
Urheberrecht
1. Dem
Fotodesigner steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotodesigner hergestellten Lichtbilder sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3.
Überträgt der Fotodesigner Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
Schriftform. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung
des Honorars an den Fotodesigner. 5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60
UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn
nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird
ausdrücklich erwähnt. 6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der
Fotodesigner, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des
Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotodesigner zum Schadensersatz. 7. Die Negative verbleiben beim
Fotodesigner. Ebenso digitales Bildmaterial. Eine Herausgabe des original
Bildmaterials an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. In
Schriftlicher Form.
III.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die
Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare,
Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. Gegenüber 2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotodesigner
bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden
Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 3. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des
Fotodesigner. 4. Hat der Auftraggeber dem Fotodesigner keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der
Fotodesigner behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Der Auftrag wird nach vorheriger Vorkasse/Anzahlung per Überweisung
bestätigt. Nach Zustellung der Rechnung wird die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen
fällig. Wird der Auftrag nach Zustellung der Rechnung Storniert, so ist vom
Auftraggeber eine Storniergebühr zu bezahlen. Die Storniergebühr beträgt bei
allen Aufträgen 30 Euro, die am Fotodesigner zu zahlen sind.
IV. Haftung
1. Für die
Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotodesigner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
Negativen oder Daten haftet der Fotodesigner – wenn nichts anderes vereinbart wurde
– nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2. Der Fotodesigner verwahrt die
Original Bilder sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm
aufbewahrte original Bilder nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu
vernichten. Vor der Vernichtung erfolgt keine Benachrichtigung an den
Auftraggeber. 3. Der Fotodesigner haftet nicht für eine Fehlerhafte Darstellung
auf Pc Monitoren oder bei fehlerhafter Entwicklung der Bilder als Print.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und
durch wen die Rücksendung erfolgt. 5. Der Fotodesigner haftet nicht für seine
freiwilligen Erfüllungsgehilfen.
IV.I. Haftung für Werbung
Der Fotodesigner haftet nicht
für die im Umlauf gebrachten Werbemittel. Alle Flugblätter (kurz "Flyer") werden
von freiwilligen Helfern ausgelegt und verteilt - es bestehen keine
geschäftlichen und/oder finanziellen Verträge oder Absprachen mit den
freiwilligen Helfern. Sie handeln eigenverantwortlich. Über die Einhaltung von
gesetzlichen Pflichten u. Einschränkungen wurde im Vorfeld informiert. Der
Fotodesigner hat keinen Einfluss auf die Handlung dritter, der freiwilligen
Helfer und/oder im Umgang willkürlich verbreitender Tätigkeiten mit
den Werbemitteln von Maculata.de Eine Haftung wird hiermit ausgeschlossen. Es
kann keine Gewährleistung hierfür übernommen werden.
V.
Nebenpflichten
1. Der
Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotodesigner übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die
Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach
der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die
Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotodesigner
berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner
Speichermedien die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
VI.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt
der Fotodesigner dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach
Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten zu
bezahlen. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotodesigner,
sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung
verlangen. 2. Überlässt der Fotodesigner dem Auftraggeber Bilder aus seinem
Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines
Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats
nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in
Verzug, kann der Fotodesigner eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: ein)
Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass
ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei
Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt,
kann der Fotodesigner Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt
mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in
Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber
nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist, als die
Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem
Fotodesigner vorbehalten. 3. Wird die für die Durchführung des Auftrages
vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotodesigner, sofern
ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotodesigner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotodesigner kein
Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann
der Fotodesigner auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 4. Liefertermine
für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotodesigner bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 5.
Seit dem 1.Mai 2009
ist eine
Gebührenpflicht bei allen Fotoshootings
in Kraft getreten.
Diese Gebühr ist von jedem Auftraggeber
als Anzahlung per Überweisung
zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr legt der
Fotodesigner fest.
Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des vom
Auftraggebers erteilten Auftrag.
Die Gebühr wird grundsätzlich fällig, da laufende Umkosten bezahlt werden
müssen vom Fotodesigner. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind alle
Stamm-Models.
VII.
Datenschutz
Zum
Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Der Fotodesigner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII.
Digitale Fotografie
1. Die
Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des
Fotodesigner auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotodesigner. 2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet
nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht
ausdrücklich übertragen wurde.
IX.
Bildbearbeitung
1. Die
Bearbeitung von Lichtbildern des Fotodesigner und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Fotodesigners. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen
Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 2. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, Lichtbilder des Fotodesigner digital so zu speichern und zu
kopieren, dass der Name des Fotodesigner mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft wird. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische
Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei
jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen,
insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der
Fotodesigner als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 4.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotodesigner mit
der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen
solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotodesigner von allen Ansprüchen Dritter
frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung
und Verbreitung
1. Die
Verbreitung von Lichtbildern des Fotodesigner im Internet und in Intranets, in
Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem
Fotodesigner und dem Auftraggeber gestattet. 2. Die Weitergabe digitalisierter
Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die
zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotodesigner. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der
Fotodesigner auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotodesigner. 4. Der Fotodesigner ist nicht
verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben,
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5. Wünscht der
Auftraggeber, dass der Fotodesigner ihm Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6. Hat der
Fotodesigner dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotodesigner
verändert werden. 7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der
Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI.
Gutscheine
Wird ein Gutschein beim
Fotodesigner eingekauft so ist dieser ab dem Tag des Kaufdatum für 12 Monate
gültig. Dieses vereinbart der Kunde im Einverständnis mit dem Fotodesigner. Der Gutschein ist nur in Verbindung mit der Vorlage der original
Quittung und der Unterschrift des Fotodesigner einlösbar. Eine
Vorlage des Gutschein ohne eine unterschriebene Quittung ist grundsätzlich
nicht gültig. Beim Kauf des Gutschein wird der Gutschein als Ware erworben - die
zu erbringende Dienstleistung wird schriftlich festgelegt. Mündliche Absprachen
bleiben ohne Bedeutung. Grundsätzlich kann vom freiberuflichen Fotodesigner als
Klein-Unternehmer nur eine angemessene Gewährleistung von 12 Monaten auf einen
Gutschein gegeben werden. Der Fotodesigner ist keine Firma, kein Unternehmen,
sondern führt seine Tätigkeiten als Künstler aus. Eine Rückerstattung ist
grundsätzlich mit einer Bearbeitungspauschale verbunden zur Entschädigung des
Fotodesigner. Ein Regressanspruch ist nur dann gültig wenn dieses schriftlich
festgehalten wurde, sonst entfällt dieser automatisch.
Sonder-Gutscheine für ein
kostenloses Shooting (Sonderdienstleistung) unterliegen nicht den gesetzlichen
Bestimmungen, sondern sind eine freiwillige Tätigkeit ohne finanziellen
Hintergrund. Grundsätzlich gibt es kein Anrecht auf diese kostenlose
Dienstleistung. Der Fotodesigner kann diese daher frei festlegen.
XII.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des
Fotodesigner, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des
Fotodesigner als Gerichtsstand vereinbart.
Freiberuflicher
Fotodesigner.
Als Freiberuf oder freier Beruf werden
Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der
Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGGG selbstständig
ausgeübte, künstlerische, oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.
Kleinunternehmer-Regelung
Alle aufgeführten Preise unterliegen der Kleinunternehmer-Regelung ( § 19Abs. 1
Umsatzsteuergesetz -UstG-) und werden ohne Umsatzsteuer (MwSt.) berechnet. Auch
Rechnungen beinhalten keine Umsatzsteuer. Die Preise entsprechen den
tatsächlichen Preisen.
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